Masern-Mumps-Röteln (MMR)

Masern, Mumps und Röteln sind hochansteckende Infektionskrankheiten, die jeweils durch Viren hervorgerufen werden. Sie können alle ungeschützten Personen treffen (Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene), schwer verlaufen sowie mit Komplikationen einhergehen. Darüber hinaus stellt insbesondere eine Röteln-Infektion in der Schwangerschaft eine große Gefahr für das ungeborene Kind dar. Die MMR-Impfung bietet einen langanhaltenden Schutz vor schweren Verläufen und Folgeerkrankungen.

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Masern

Die hochansteckenden Masernviren werden durch Tröpfchen (z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen) und direkten Kontakt mit infektiösen Sekreten (z.B. Speichel) übertragen.

Eine Infektion führt bei ungeschützten Personen so gut wie immer zu einer Erkrankung. Zu Beginn äußert sich diese durch allgemeine Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Halsweh, häufig begleitet von einer Bindehautentzündung und Lichtscheu. Wenige Tage später folgt dann der typische Ausschlag.

Bei etwa 1 von 5 Erkrankten treten schwere Verläufe mit Bronchitis, Mittelohr- und/oder Lungenentzündung auf. In etwa 1-2 von 1.000 Fällen kommt es zu einer lebensbedrohlichen Entzündung des Gehirns. Darüber hinaus entwickelt etwa 1 von 600 erkrankten Kindern unter 1 Jahr eine spezielle Form der Gehirnentzündung (SSPE, subakut sklerosierende Panenzephalitis), die immer tödlich verläuft. Zudem verursacht Masern eine starke Schwächung des Immunsystems, sodass über mehrere Jahre hinweg das Risiko für den Tod durch andere Infektionskrankheiten erhöht ist.

Masern kann ausschließlich symptomatisch behandelt werden. Masern ist meldepflichtig.

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Mumps

Mumpsviren werden primär durch Tröpfchen und direkten Kontakt mit infektiösen Sekreten übertragen.

Die Erkrankung beginnt meist mit unspezifischen Symptomen wie Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen, gefolgt von einer charakteristischen Schwellung der Ohrspeicheldrüse, die ein- oder beidseitig auftreten kann. Weitere Speicheldrüsen inklusive der Bauchspeicheldrüse können ebenso betroffen sein.

Insbesondere ab der Jugend können weitere Komplikationen auftreten. Bei männlichen Personen kommt es in 10 bis 30% der Fälle zu einer Hodenentzündung, durch die bleibende Fruchtbarkeitseinschränkungen resultieren können. Bei weiblichen Personen hingegen ist eine Brustentzündung häufig. Weitere bedeutende Komplikationen sind beispielsweise eine Entzündung der Gehirnhäute oder des Gehirns sowie Höreinschränkungen bis hin zur Taubheit.

Mumps kann ausschließlich symptomatisch behandelt werden.

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Röteln

Die Übertragung von Rötelnviren erfolgt von Mensch zu Mensch v.a. über Tröpfchen oder im Rahmen der Schwangerschaft über den Mutterkuchen (Plazenta) von der Mutter auf das Kind.

Die Erkrankung verläuft oftmals mild oder sogar ohne Symptome. Neben unspezifischen Symptomen wie einer erhöhten Körpertemperatur, Kopfschmerzen, Schnupfen und Husten, kann es zu einer Schwellung der Lymphknoten, Gelenksbeschwerden und einem charakteristischen Ausschlag kommen. Komplikationen sind selten, werden mit zunehmendem Lebensalter der betroffenen Person jedoch wahrscheinlicher.

Im Gegensatz dazu sind Infektionen des ungeborenen Kindes aufgrund eines unzureichenden Röteln-Schutzes der Schwangeren mit einer hohen Komplikationsrate behaftet, insbesondere im ersten Drittel einer Schwangerschaft. Es besteht das hohe Risiko einer Früh- oder Fehlgeburt sowie schwerer Fehlbildungen des Kindes, beispielsweise Schwerhörigkeit bis Taubheit, Herzfehler, Trübung der Augenlinsen und weitere Organschäden.

Röteln kann ausschließlich symptomatisch behandelt werden. Röteln ist meldepflichtig.

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Aktuelle Daten

503

bestätigte Masernfälle in Österreich im 1. bis 3. Quartal 2024.
Quelle: AGES

Alle 3 Krankheiten können ausschließlich symptomatisch behandelt werden. Einzig die Impfung steht als spezifische, vorbeugende Maßnahme zur Verfügung.

Masern und Röteln in der Schwangerschaft gilt es unbedingt zu vermeiden!

MMR-Impfung

Die Kombinationsimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) ist ab dem vollendeten 9. Lebensmonat (= 9 Monate oder älter) allgemein empfohlen und sollte jedenfalls vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten oder Schulen erfolgen. Zum Schutz der unter 9-monatigen Kinder ist die Impfung von Kontaktpersonen (Eltern, Geschwistern, etc.) daher besonders wichtig. Die Sicherheit und Wirksamkeit des MMR-Impfstoffes ist eindeutig belegt.

Die Impfung ist für alle Altersgruppen in öffentlichen Impfstellen gratis.

Es sind 2 Dosen vorgesehen, der Abstand dazwischen hängt vom Zeitpunkt der 1. Dosis ab.

Bei Verabreichung der 1. Dosis im 1. Lebensjahr, wird die 2. Dosis nach 3 Monaten empfohlen.

Bei Verabreichung der 1. Dosis nach dem 1. Lebensjahr, wird die 2. Dosis frühestmöglich, mit einem Mindestabstand von 4 Wochen, empfohlen.

Kontrollieren Sie den Impfstatus! Versäumte MMR-Impfungen können und sollten in jedem Lebensalter so schnell wie möglich nachgeholt werden. Ein Überimpfen ist nicht möglich.

Klären Sie vor einer etwaigen Schwangerschaft ab, ob Sie geschützt sind.

Da es sich bei der MMR-Impfung um eine Lebendimpfung handelt, darf diese aufgrund von theoretischen Überlegungen nicht während der Schwangerschaft verabreicht werden. Ein Mindestabstand von einem Monat zwischen Impfung und Empfängnis ist einzuhalten.

Wer nicht nachweislich gegen Masern geschützt ist, kann bei Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage von öffentlichen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort etc. ausgeschlossen werden.

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Dowloads zur MMR-Impfung

Hier finden Sie Materialien zur MMR-Impfung als Download im pdf-Format. Im Broschürenservice des BMSGPK können Sie eine Auswahl der Materialien in gedruckter Form bestellen.