RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus)
Eine durch RSV ausgelöste Erkrankung kann höchst unterschiedlich verlaufen. Insbesondere bei Säuglingen (Babys), Kleinkindern und Personen höheren Alters kann die Erkrankung mit Komplikationen bis hin zum tödlichen Ausgang einhergehen. Für Säuglinge und Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr wird daher eine RSV-Immunisierung allgemein empfohlen.
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Die Übertragung von RSV erfolgt von Mensch zu Mensch, vor allem durch Tröpfcheninfektion. Während die erstmalige Infektion gewöhnlich in den ersten zwei Lebensjahren erfolgt, treten erneute Infektionen (Reinfektionen) altersunabhängig häufig auf.
Eine Erkrankung kann höchst unterschiedlich verlaufen, ist aber vor allem durch unspezifische Symptome (z.B. Schnupfen, Husten, Fieber) sowie Symptome im Bereich der Atemwege gekennzeichnet. Die Erkrankung ist üblicherweise selbstlimitierend, kann jedoch insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern, Personen höheren Alters und - vom Alter unabhängig - bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen/Therapien mit Komplikationen bis hin zum tödlichen Ausgang einhergehen. Bei Kindern ist eine RSV-Erkrankung der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt in den Wintermonaten. Bei Personen im Alter von 6 bis 60 Jahren sind Krankenhausaufenthalte hauptsächlich bei Personen mit bestimmten bestehenden Grunderkrankungen der Fall. Ab einem Alter von etwa 60 Jahren steigt die Zahl der schweren RSV-Erkrankungen wiederum erneut stark an.
Aktuelles Infektionsgeschehen
Einen Überblick über das aktuelle Infektionsgeschehen finden Sie auf der Webseite des Österreichischen RSV Netzwerkes (ÖRSN), das sich eine Überwachung der RSV-Aktivität in Österreich zum Ziel setzt, und im SARI-Dashboard, das die aktuellen stationären Aufenthalte in österreichischen Krankenanstalten aufgrund von schweren Atemwegsinfektionen, darunter RSV, abbildet.
RSV-Prophylaxe für Säuglinge (Babys)
Die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus (Nirsevimab) wird für Neugeborene in der ersten Lebenswoche noch vor Weihnachten gratis möglich sein.
Sie soll in einem ersten Schritt primär über die Krankenhäuser abgewickelt werden. Eine Erweiterung auf weitere Altersgruppen (bis zum vollendeten 1. Lebensjahr) ist bereits in Vorbereitung.
Bei der RSV-Prophylaxe handelt es sich um eine passive Immunisierung mittels fertiger Antikörper.
Anders als bei einer Impfung im klassischen Sinn werden bei der passiven Immunisierung fertige Antikörper verabreicht, die sonst erst als Reaktion auf eine Impfung gebildet werden müssten.
RSV-Impfung für Erwachsene
Die RSV-Impfung ist ab dem vollendeten 60. Lebensjahr allgemein empfohlen.
Bei Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko kann die Impfung auch vor dem vollendeten 60. Lebensjahr sinnvoll sein. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Folgende Personengruppen haben ein erhöhtes Erkrankungsrisiko:
Ältere Personen > 65 Jahren (besonders betroffen > 75 J)
Schwere Organerkrankungen (z.B. kardiale und pulmonale Erkrankungen)
Onkologische Patientinnen und Patienten
Personen mit Immundefekten, schweren respiratorischen, kardialen, renalen oder endokrinen, metabolischen, neurologischen Grunderkrankungen
Bei Adipositas (BMI ≥ 30)
Bei HIV-Infektion oder anderen immunsuppressiven Erkrankungen
In Alten- und Pflegeheimen betreute Personen
Gemäß der aktuellen Empfehlung wird die Impfung einmalig verabreicht.
Ob weitere Impfungen nötig sind, ist Gegenstand laufender Studien. Für zwei Impfstoffe liegen mittlerweile Daten zu einer ausreichenden Wirksamkeit über zwei RSV-Saisonen vor.
Weiterführende Informationen
Die Sicherheit und Wirksamkeit zugelassener Impfstoffe wird durch das bewährte Arzneimittelkontrollsystem der Behörden wie bei allen Arzneimitteln streng überwacht.
Prinzipiell kann jede Impfung Impfreaktionen oder Nebenwirkungen verursachen. Bitte sprechen Sie über Wirkung, Risiken und Nebenwirkungen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. Ihrer Apothekerin oder Ihrem Apotheker.
Informationen zu Nebenwirkungen finden Sie in der Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes.
Für Gesundheitsberufe besteht in Österreich eine gesetzliche Meldepflicht für vermutete Nebenwirkungen. Vermutete Nebenwirkungen können außerdem Betroffene selbst, sowie deren Angehörige melden.