HPV

HPV (Humane Papillomaviren) können Krebsvorstufen und Krebs verursachen. Ansteckungen mit HPV erfolgen vor allem beim Geschlechtsverkehr. Viele Menschen stecken sich im Laufe des Lebens mindestens einmal mit HPV an, unabhängig vom Geschlecht.

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HPV sind für mehr als 90 Prozent aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich. Gebärmutterhalskrebs ist eine der häufigsten krebsbedingten Todesursachen bei Frauen weltweit. Es gibt mehr als 200 HPV-Typen, mindestens 14 davon können Krebs verursachen. Infektionen mit HPV verlaufen zwar oft ohne Beschwerden und heilen meist von selbst aus, länger bestehende Infektionen können jedoch zu Krebsvorstufen und Krebs führen, zum Beispiel an:

  • Gebärmutterhals

  • Scheide

  • Vulva

  • Penis

  • Anus

  • Rachen

  • Kehlkopf

Bestimmte Virustypen können Genitalwarzen verursachen. Das sind ansteckende, unangenehme Hautveränderungen im Intimbereich, die teils mit speziellen Salben oder durch Operationen entfernt werden müssen. Genitalwarzen sind überaus häufig. Bis zu 10 Prozent der sexuell aktiven Menschen erkranken im Laufe ihres Lebens daran.

Aktuelle Daten

80%

der sexuell aktiven Menschen infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV.

Nicht nur beim Geschlechtsverkehr kann man sich mit HPV anstecken, sondern auch bei Petting und Oralverkehr.

Kondome bieten keinen sicheren Schutz vor einer Ansteckung mit HPV.

In seltenen Fällen kommt es auch während der Geburt zu einer HPV-Ansteckung von der Mutter auf das Kind.

HPV-Impfung

Die HPV-Impfung schützt in hohem Maße: Sie kann das Risiko für Gebärmutterhalskrebs und Genitalwarzen um bis zu 90 Prozent vermindern. Auch das Risiko für andere HPV-bedingte Krebserkrankungen wird durch die HPV-Impfung deutlich gesenkt.

Der beste Zeitpunkt für die HPV-Impfung ist ab dem 9. Geburtstag.

Die HPV-Impfung wird laut Impfplan Österreich 2024/2025 Version 1.0 ab dem 9. Geburtstag empfohlen. Am besten erfolgt sie im Alter zwischen neun und elf Jahren, da dann ihr vorbeugender Effekt aus zwei Gründen besonders wirksam ist: Zum einen entwickeln Kinder in diesem Alter eine besonders gute Immunantwort auf die Impfung. Zum anderen erfolgt die Impfung dann in der Regel vor ersten sexuellen Kontakten und somit meist vor einem Kontakt mit HPV. Allen ungeimpften Personen ab dem 12. Geburtstag wird das Nachholen der HPV-Impfung bis zum 30. Geburtstag empfohlen. Die Impfung kann jedoch auch später erfolgen.

Für Personen vom 9. bis zum 30. Geburtstag ist die HPV-Impfung gratis.

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 9. bis zum 21. Geburtstag ist die HPV-Impfung kostenlos. Mit einem befristeten Angebot vom 01. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025 ist es für Personen vom 21. bis zum 30. Geburtstag möglich, die HPV-Impfung gratis nachzuholen.

Die notwendigen formalen Beschlüsse zu dieser HPV-Nachholimpfaktion wurden am 07. Juni 2024 in der Bundes-Zielsteuerungskommission gefasst.

Es sind 2 bzw. 3 Teilimpfungen vorgesehen.

Bis zum 30. Geburtstag sind zwei HPV-Impfungen im Abstand von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten empfohlen. Nach dem 30. Geburtstag sind drei HPV-Impfungen empfohlen. Nach den empfohlenen 2 bzw. 3 Teilimpfungen sind weitere Impfungen nicht allgemein vorgesehen.

Durch die HPV-Impfung schützt man nicht nur sich selbst, sondern auch Sexualpartner:innen.

Die HPV-Impfung erhält man:

  • Bei vielen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
  • An vielen öffentlichen Impfstellen (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Bezirksämter)
  • Teils im Rahmen von Schulimpfungen

Die HPV-Impfung wurde außerdem in das Impfprogramm des Bundesheeres aufgenommen.

Impfangebote in Ihrem Bundesland


Weiterführende Informationen


Die Sicherheit und Wirksamkeit zugelassener Impfstoffe wird durch das bewährte Arzneimittelkontrollsystem der Behörden wie bei allen Arzneimitteln streng überwacht.

Prinzipiell kann jede Impfung Impfreaktionen oder Nebenwirkungen verursachen. Bitte sprechen Sie über Wirkung, Risiken und Nebenwirkungen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. Ihrer Apothekerin oder Ihrem Apotheker.

Informationen zu Nebenwirkungen finden Sie in der Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes.

Für Gesundheitsberufe besteht in Österreich eine gesetzliche Meldepflicht für vermutete Nebenwirkungen. Vermutete Nebenwirkungen können außerdem Betroffene selbst, sowie deren Angehörige melden.