Pneumokokken-Impfung
Was sind Pneumokokken?
Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Erkrankungen wie Lungenentzündung, Blutvergiftung, Hirnhautentzündung und – besonders bei Kindern – Mittelohrentzündung verursachen können.
Pneumokokken werden von Mensch zu Mensch übertragen, in erster Linie durch Tröpfchen in der Atemluft (Niesen, Husten, Sprechen).
Besonders gefährdet für Pneumokokkenerkrankungen sind Säuglinge, Kleinkinder, aber auch Personen über 60 Jahre und Personen mit bestimmten gesundheitlichen Risiken.
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Pneumokokken sind Bakterien der Gattung Streptococcus pneumoniae. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen in der Atemluft von Mensch zu Mensch (z.B. durch Sprechen, Husten oder Niesen).
Es gibt mehr als 95 verschiedene Pneumokokken-Stämme, die zu einer Erkrankung führen können. Manche treten vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern auf, andere vorwiegend bei größeren Kindern und Erwachsenen. Gefährdet für eine Pneumokokken-Erkrankung sind vor allem Säuglinge, Kleinkinder, Personen über 60 Jahre und Personen mit bestimmten gesundheitlichen Risiken.
Pneumokokken können eine Vielzahl von Krankheiten verursachen, wie z.B.:
Lungenentzündung: beginnt mit hohem Fieber, schwerem Krankheitsgefühl, Husten und Atemnot und kann als Krankheitsfolge die Verbreitung der Bakterien in den ganzen Körper haben (Blutvergiftung – Sepsis).
Akute Mittelohrentzündung: ausgehend vom Ohr kann diese vor allem bei Kindern zu eitriger Hirnhautentzündung oder einen Verschluss (Thrombose) von wichtigen Hirngefäßen führen.
Akute eitrige Hirnhautentzündung: neben hohem Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Lichtscheu und Nackensteifigkeit kann es zu Bewusstseinsstörungen, Desorientiertheit, Krämpfen, tiefer Bewusstlosigkeit und sogar bis zum Tod kommen. Nach einer Pneumokokken-Hirnhautentzündung können dauerhafte Langzeitschäden wie Taubheit, Gehirnschäden oder Lähmungen bestehen bleiben.
Pneumokokken-Erkrankungen können auch die Nebenhöhlen, die Herzinnenhaut, das Bauchfell (Bauchfellentzündung) und die Gelenke (Gelenkentzündung, Arthritis) betreffen.
Ein Großteil der schwer verlaufenden Pneumokokken-Erkrankungen betrifft Kinder unter 5 Jahren sowie Personen über 60 Jahre. Trotz Therapie mit Antibiotika und intensivmedizinischer Versorgung ist die Sterblichkeit bei einer schweren Pneumokokken-Erkrankung hoch.
Pneumokokken-Impfung
Die Pneumokokken-Impfung wird allen Kindern bis zum Alter von 5 Jahren empfohlen. Für Kinder mit gesundheitlichen Risiken ist die Impfung ganz besonders wichtig, dies betrifft unter anderem Kinder mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten, Kinder mit bestimmten chronischen Krankheiten oder Kinder mit fehlender Milz oder Beeinträchtigung der Milz-Funktion.
Die Impfung wird auch für alle Erwachsene ab dem 60. Geburtstag empfohlen, da das Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen ab diesem Alter ansteigt. Außerdem ist die Impfung für Personen aller Altersgruppen mit bestimmten gesundheitlichen Risiken dringend empfohlen.
Für Neugeborene und Säuglinge werden insgesamt 3 Impfungen gegen Pneumokokken ehestmöglich ab der vollendeten 6. Lebenswoche empfohlen. Die 2. Dosis erfolgt 8 Wochen nach der 1. Dosis, die 3. Dosis im Alter von 11–15 Monaten. Für Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen ab 18 Jahren wird eine einmalige Impfung mit dem Pneumokokken-Impfstoff für Erwachsene empfohlen.
Die Impfung für Kinder wird im 2+1-Schema verabreicht: Die 1. Impfung sollte ehestmöglich ab der vollendeten 6. Lebenswoche, spätestens bis zum vollendeten 3. Lebensmonat erfolgen. Die 2. Impfung erfolgt 8 Wochen nach der 1. Impfung, die 3. Impfung im Alter von 11-15 Monaten (frühestens 6 Monate nach der 2. Impfung). Dabei wird der im Kinderimpfprogramm bereitstehend Pneumokokken-Impfstoff für Kinder empfohlen
Um schwere Erkrankungen bei den besonders gefährdeten kleinen Kindern zu vermeiden, sollte der Impfbeginn ab der vollendeten 6. Lebenswoche (spätestens bis zum vollendeten 3. Lebensmonat) unbedingt eingehalten werden.
Bei späterem Beginn der Impfungen ist das Impfschema altersabhängig. Bitte besprechen Sie das für Ihr Kind optimale Impfschema mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.
Weitere Auffrischungsimpfungen sind für gesunde Kinder nicht vorgesehen.
Für Kinder und Erwachsene mit bestimmten gesundheitlichen Risiken ist ein individuelles Vorgehen in Abhängigkeit vom Alter und Impfstatus empfohlen. Ob mehr Impfungen bzw. Auffrischungen erforderlich sind, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall auf Basis der persönlichen Gesundheitssituation.
Ein erhöhtes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen oder schweren Krankheitsverläufe haben u.a.:
Frühgeborene
Kinder mit Gedeihstörungen und Kinder mit neurologischen Erkrankungen
Personen mit Cochlea-Implantat oder nach Verlust von Gehirnflüssigkeit (z.B. durch Trauma oder Schädelchirurgie)
Personen mit beeinträchtigtem Immunsystem
Personen unter dauerhafter Behandlung wegen chronischen Erkrankungen, wie Krebs-, Herzkreislauf-, Atemwegs-, Stoffwechsel-, Leber- oder Nierenerkrankungen
Personen mit Zöliakie
Personen ab 50 Jahren mit chronischem Alkoholmissbrauch und Raucher:innen ab 50 Jahren
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt beraten Sie ausführlich zu den für Sie persönlich empfohlenen Impfungen.
Wo kann man sich impfen lassen?
- In teilnehmenden Arztpraxen (sowohl bei Kassen- als auch Wahlärzt:innen), Einrichtungen und Betrieben
- In einigen Bundesländern auch in Einrichtungen der Bezirksverwaltungsbehörden und Magistrate (z.B. Gesundheitsämter)
Die Pneumokokken-Impfung aus dem öffentlichen Impfprogramm erhält man ab November 2025.
Der Impfstoff wird vor Ort an der impfenden Einrichtung verfügbar sein.
Fragen & Antworten
Die Sicherheit und Wirksamkeit zugelassener Impfstoffe wird durch das bewährte Arzneimittelkontrollsystem der Behörden wie bei allen Arzneimitteln streng überwacht.
Prinzipiell kann jede Impfung Impfreaktionen oder Nebenwirkungen verursachen. Bitte sprechen Sie über Wirkung, Risiken und Nebenwirkungen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bzw. Ihrer Apothekerin oder Ihrem Apotheker.
Informationen zu Nebenwirkungen finden Sie in der Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes.
Für Gesundheitsberufe besteht in Österreich eine gesetzliche Meldepflicht für vermutete Nebenwirkungen. Vermutete Nebenwirkungen können außerdem Betroffene selbst, sowie deren Angehörige melden.