Influenza

Fragen und Antworten für Bürger:innen

Influenza-Erkrankung / „echte Grippe“

Was ist die Influenza (echte Grippe)?

Die Influenza ist eine akute, durch Influenzaviren ausgelöste Erkrankung. Sie ist eine ernsthafte, mitunter auch lebensbedrohliche Krankheit. Erkältungen oder „grippale Infekte“ dagegen werden von anderen Krankheitserregern verursacht (wie z.B. Rhinoviren, Adenoviren).

Welche Symptome macht eine Influenza-Erkrankung (echte Grippe)?

Sie beginnt meist mit einem plötzlich einsetzenden, starken Krankheitsgefühl, hohem Fieber, Muskel- und Gliederschmerzen, starken Kopf- und Halsschmerzen sowie Husten. Auch Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen kommen vor. Mögliche schwere Krankheitsfolgen sind Lungen-, Rippenfell-, Herzmuskelentzündung, Bronchitis, Mittelohr-, Nebenhöhlenentzündung, Nierenentzündung, Kreislaufversagen. Die Schwere der Erkrankung kann unterschiedlich sein. Eine Infektion mit Influenza kann mit leichten oder auch ganz ohne Beschwerden verlaufen. Sie kann aber auch mit schweren Krankheitsverläufen einhergehen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen. Influenza verursacht durchschnittlich über 1.000 Todesfälle pro Jahr in Österreich. Auch Kinder können schwer erkranken und an Influenza sterben.

Wie wird die Influenza (echte Grippe) übertragen?

Influenzaviren werden in erster Linie durch Tröpfchen in der Atemluft beim Niesen, Husten oder Sprechen von Mensch zu Mensch übertragen. Auch eine Übertragung durch verunreinigte Hände oder Gegenstände mit anschließendem Kontakt zu den Schleimhäuten ist möglich.

Ich habe Symptome einer Influenza. Wie weiß ich, ob das die Influenza (echte Grippe) ist bzw. was ich tun kann?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt des Vertrauens. Diese bieten die bestmögliche medizinische Versorgung an, wenn Sie krank sind und können Ihre persönliche Situation am besten beurteilen. Falls notwendig, können diese auch rasch entsprechende Medikamente verschreiben und weitere Maßnahmen veranlassen.

Wie kann ich mich am besten vor einer Ansteckung mit der Influenza (echte Grippe) schützen?

Eine jährliche Influenza-Impfung schützt in hohem Maße vor einer Erkrankung, insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen und Krankheitsfolgen. Auch Hygienemaßnahmen können das Ansteckungsrisiko verringern, zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen mit Seife, Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge. Meiden Sie nach Möglichkeit engen Kontakt zu erkrankten Personen. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes – etwa in stark besuchten öffentlichen Bereichen (Verkehrsmitteln, Veranstaltungen etc.) – kann das Infektionsrisiko während einer Grippewelle zusätzlich senken.

Impfempfehlung

Wer soll sich gegen Influenza impfen lassen?

Die vollständige Empfehlung des Nationalen Impfgremiums ist unter www.sozialministerium.at/impfplan verfügbar.

Die jährliche Influenza-Impfung wird für alle empfohlen, die sich schützen wollen, ganz besonders aber für:

  • Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und noch nachdrücklicher ab dem vollendeten 65. Lebensjahr

  • Personen mit erhöhter Gefährdung infolge bestimmter chronischer Erkrankungen wie z.B. bei chronischen Lungen-, Herz-, Kreislauf-, Nieren- oder neurologischen Erkrankungen, Stoffwechselkrankheiten (auch bei gut eingestelltem Diabetes mellitus) und Immundefekten

  • Stark übergewichtige Personen (BMI ≥ 30)

  • Bei Erkrankungen oder Therapien, die das Immunsystem beeinträchtigen

  • Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch während der Influenzasaison

  • Säuglinge ab dem vollendeten 6. Lebensmonat und Kleinkinder

  • Stillende und Personen im Umfeld von Neugeborenen

  • Personal des Gesundheits- und Pflegebereichs

  • In Gemeinschaftseinrichtungen betreute Personen und Personal (z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, soziale Einrichtungen/Sozialberufe, Alten- und Pflegeheime, etc.)

  • Personen mit häufigem Publikumskontakt (wie z.B. Personal in Tourismus und Gastronomie, Friseur- und Kosmetikbetrieben, Handel etc.)

  • Alle Reisenden

Um das Ansteckungsrisiko dieser Personen so gering wie möglich zu halten, ist auch eine Impfung der Haushalts- und Kontaktpersonen der genannten Gruppen sowie von Neugeborenen besonders wichtig.

Wann sollte ich mich gegen Influenza impfen lassen?

Influenzaviren verändern sich laufend. Daher ist eine jährliche Impfung mit einem angepassten Impfstoff nötig, idealerweise Ende Oktober/im November vor Beginn der Influenzawelle.

In der vergangenen Influenza-Saison 2022/23 startete die Grippewelle mit der Kalenderwoche 47 Ende November deutlich früher als in den Jahren vor der COVID-19 Pandemie. Üblicherweise beginnt die Grippewelle in Österreich in der Regel Ende Dezember oder im Jänner.

Idealerweise wird die Influenza-Impfung Ende Oktober/im November verabreicht.

Die Impfung kann erforderlichenfalls aber sowohl zu einem früheren als auch zu jedem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden – auch während bereits Influenza-Fälle auftreten.

Im Öffentlichen Impfprogramm Influenza können Impfungen ab dem 02. Oktober 2023 in ganz Österreich bei allen teilnehmenden Impfstellen vereinbart werden.

Kann ich mich gleichzeitig gegen Influenza und COVID-19 oder RSV impfen lassen?

RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) ist ein in den Herbst- und Wintermonaten weit verbreiteter Erreger einer mitunter auch schweren Atemwegserkrankung, gegen den im Herbst 2023 erstmal ein Impfstoff für Erwachsene zur Verfügung steht.

In Österreich beginnt die RSV-Saison gewöhnlich im November und erreicht den Höhepunkt im Februar, weshalb die RSV-Impfung idealerweise bereits im September verabreicht wird. Die gleichzeitige Verabreichung (an unterschiedlichen Impfstellen) von Influenza-Impfstoffen mit COVID-19-Impfstoffen ist möglich.

Besteht bei der gleichzeitigen Impfung gegen Influenza und COVID-19 das Risiko stärkerer Impfreaktionen?

Sowohl die Corona-Schutzimpfung als auch die Impfung gegen Influenza (Influenza-Impfung) sind meist sehr gut verträglich, es bestehen keine Sicherheitsbedenken bei der gleichzeitigen Verabreichung (an unterschiedlichen Impfstellen).

Arten von Influenza-Impfstoffen

Welche Arten von Influenza-Impfstoffen gibt es?

Es sind verschiedene Arten von Influenza-Impfstoffen zugelassen. Alle in Österreich zugelassenen und verfügbaren Influenza-Impfstoffe enthalten die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für die jeweilige Saison empfohlenen Influenzavirus-Impfstämme.

  • Für die Impfung von gesunden Erwachsenen ist eine Impfung mit einem Totimpfstoff, der gegen vier Influenzavirus-Stämme schützt, empfohlen. Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat erhalten ebenfalls diesen Impfstoff.

  • Für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 24. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (also vom 2. bis zum 18. Geburtstag) steht zudem ein Lebendimpfstoff, der als Nasenspray verabreicht werden kann, zur Verfügung. Kinder und Jugendliche, die unter Langzeit-Aspirin-Therapie stehen, dürfen nichtmit dem Influenza-Lebendimpfstoff (Nasenspray) geimpft werden.

  • Für ältere Personen und Personen mit bestimmten Erkrankungen oder Therapien (vor allem jene, die die Funktion des Immunsystem einschränken) werden spezielle Totimpfstoffe empfohlen, die einen Wirkverstärker oder eine höhere Antigendosis enthalten (im Fall von Impfungen bezeichnen Antigene abgeschwächte oder inaktivierte (abgetötete) Krankheitserreger beziehungsweise Teile davon. Je mehr davon im Impfstoff vorhanden sind, desto höher ist die körperliche Reaktion der Bildung von Abwehrstoffen und die Schutzwirkung). Mit diesen Impfstoffen erwartet man bei diesen Personen ein besseres Ansprechen auf die Impfung.

Die Impfstoffsicherheit wird in Österreich vom Bundesinstitut für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) überwacht.

Wieso ist der Impfstoff für Kinder und Jugendliche ein Nasenspray?

Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 24. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (also vom 2. bis zum 18. Geburtstag) steht ein Lebendimpfstoff in Form eines Nasensprays zur Verfügung. Der Vorteil dieses nasalen Lebendimpfstoffes ist, dass er bei der Erstimpfung eine bessere Wirksamkeit zur Ausbildung des Immungedächtnisses aufweist. Durch die Verabreichung in der Nase kommt es außerdem bereits in der Nasen-Rachen-Schleimhaut zu Kontakt mit dem Impfvirus – wie bei einem natürlichen Kontakt mit Influenzaviren. Dadurch hat der Impfstoff eine hohe Wirksamkeit. Außerdem ist davon auszugehen, dass diese Art der Verabreichung für Kinder deutlich angenehmer als eine Impfung mittels Spritze ist.

Kinder und Jugendliche, die unter Langzeit-Aspirin-Therapie stehen, dürfen nicht mit dem Influenza-Lebendimpfstoff (Nasenspray) geimpft werden.

Warum ist die Influenza-Impfung für Kinder empfohlen?

Kinder spielen eine wichtige Rolle bei der Übertragung und Verbreitung der Influenza. Die Impfung von Kindern kann daher auch Erkrankungen in anderen Altersgruppen verhindern. Durch eine Impfung werden Ansteckungen verhindert und damit indirekt auch Personen geschützt, die nicht geimpft werden können (beispielsweise Säuglinge unter 6 Monaten). Modellrechnungen ergeben, dass bereits eine 20-prozentige Durchimpfung von Schulkindern mit einem besseren (Gemeinschafts-)Schutz vor schwerem Verlauf und Tod durch Influenza für über 60-Jährige einhergeht als eine Impfung von 90 Prozent der Senior:innen.

Zudem können auch Kinder schwer an Influenza erkranken und sogar versterben: In der Influenzasaison 2017/2018 wurden neun Todesfälle bei Kindern mit einer nachgewiesenen Influenza beobachtet, in der Saison 2018/2019 sind insgesamt mindestens fünf Kinder mit Influenza in Österreich verstorben. Mehr als 60 Prozent aller Krankenhausaufenthalte in Zusammenhang mit Influenza und rund 90 Prozent aller Todesfälle fallen in die Altersgruppen der Kinder und Personen ab 60 Jahren.

Warum wird die Influenza-Impfung für Schwangere empfohlen?

Schwangere haben ein hohes Risiko, an Influenza schwer zu erkranken. Dank der Influenza-Impfung kann das Risiko für Schwangere, wegen Influenza einen Krankenhausaufenthalt zu benötigen, um durchschnittlich 40 Prozent gesenkt werden.

Die Impfung gegen Influenza (mittels Totimpfstoff) wird Schwangeren zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen daher vor und auch noch während der Influenza-Saison empfohlen. Die Influenza-Impfung wird dringend im 2. oder 3. Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Sie sollte aber auch bereits im 1. Schwangerschaftsdrittel verabreicht werden, wenn eine Influenzawelle unmittelbar bevorsteht.

Kann es trotz einer Influenza-Impfung zu einer Erkrankung kommen?

Für Verwirrung sorgt oft die in der deutschen Sprache übliche Vermischung von Influenza, also „echter Grippe“ und grippalen Infekten (auch Verkühlung, Erkältung). Bei grippalen Infekten handelt es sich um Erkrankungen, die in der kalten Jahreszeit häufig auftreten und mit Schnupfen, Husten, Halsschmerzen und keinem oder nur leichtem Fieber einhergehen. Die Influenza hingegen ist durch plötzlichen Beginn, hohes Fieber, schweres, langanhaltendes Krankheitsgefühl mit Muskel- und Gliederschmerzen und das Risiko für Folgekrankheiten wie Lungen- oder Herzmuskelentzündung bis hin zum Tod gekennzeichnet. Die Influenza-Impfung bietet nur vor der „echten Grippe“ einen Schutz. Grippale Infekte können jedoch weiterhin auftreten.

Das Ansprechen auf eine Influenza-Impfung ist abhängig von:

  • dem individuellen Zustand des Immunsystems

  • der Influenza-Infektions- bzw. Impfgeschichte

  • den Impfstoffeigenschaften, insbesondere von der Übereinstimmung der Impfstämme mit den saisonal auftretenden Influenza-Viren

Insgesamt sind Geimpfte gegenüber Nicht-Geimpften im Vorteil:

  • Die Erkrankung verläuft in der Regel milder und kürzer.

  • Das Risiko für Influenza-bedingte Krankenhausaufenthalte und Komplikationen (z. B. Lungenentzündungen) wird deutlich reduziert.

Welche Nebenwirkungen sind nach einer Influenza-Impfung zu erwarten?

Die Influenza-Impfung ist grundsätzlich sehr gut verträglich.

Wie bei anderen Medikamenten können auch Impfstoffe neben der erwünschten Reaktion (dem Schutz vor einer bestimmten Erkrankung) Begleitreaktionen hervorrufen. Diese Nebenwirkungen klingen jedoch üblicherweise innerhalb von wenigen Tagen folgenlos ab. Impfungen, die in Österreich bzw. der EU zugelassen sind, sind generell sehr sicher. In Österreich wird die Sicherheit von in Österreich verwendeten Impfstoffen vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen überwacht.

Vor jeder Impfung wird Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt über mögliche Nebenwirkungen aufklären. Eine Auflistung aller beobachteten Nebenwirkungen und deren Häufigkeit ist auch in den Fach- und Gebrauchsinformationen der Impfstoffe enthalten.

Bei Impfstoffen, die durch Injektion verabreicht werden, kann es zu vorübergehenden lokalen Reaktionen an der Impfstelle kommen (Schmerzen, Rötung, Schwellung). Auch kurz anhaltendes Fieber, leichtes Krankheitsgefühl, Müdigkeit, Kopf-, Muskel- oder Gliederschmerzen können auftreten. All diese Beschwerden sind ein Zeichen der normalen Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff, die zu einer Schutzwirkung führt. Diese Impfreaktionen sind jedoch deutlich harmloser als die Symptome und möglichen Komplikationen einer Influenza-Erkrankung. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Bei der Impfung als Nasenspray kann es beispielsweise sehr häufig (>1/10 geimpften Personen) zu laufender oder verstopfter Nase oder vermindertem Appetit kommen, und auch Fieber, Kopfschmerzen und Muskelschmerzen können auftreten. Für detaillierte Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Wer sollte nicht gegen Influenza geimpft werden?

Wer an einer fieberhaften Erkrankung oder schwereren akuten Infektion leidet, sollte zu diesem Zeitpunkt nicht geimpft werden. Die Impfung sollte aber so bald wie möglich nachgeholt werden. Bitte besprechen Sie dies genau mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Mögliche Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs besprechen Sie bitte ebenfalls mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt.

Die entsprechende Vorgehensweise bei immunsupprimierender/immunmodulierender Therapie (u.a. Medikamente der Kategorie Checkpoint-Inhibitoren und Biologika) sollten Sie unbedingt mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt individuell besprechen.

Kinder und Jugendliche, die unter Langzeit-Aspirin-Therapie stehen, dürfen nicht mit dem Influenza-Lebendimpfstoff (Nasenspray) geimpft werden.

Wo finde ich Informationen zur aktuellen Influenza-Virusaktivität?

Während der Influenza-Saison informiert das Nationale Referenzlabor für Influenza-Viren am Zentrum für Virologie der Medizinischen Universität Wien auf folgender Website laufend über die aktuelle Influenza-Aktivität in Österreich: www.influenza.at (Zentrum für Virologie der Medizinischen Universität Wien).

Wöchentlich aktualisierte Zahlen zur Schätzung der österreichweiten Influenza- und Influenza-ähnlichen-Erkrankungen werden auf der Seite der Nationalen Referenzzentrale für Influenza-Epidemiologie der AGES unter www.ages.at veröffentlicht.

Europäische Influenza-Meldedaten können online auf der gemeinsamen Seite der Weltgesundheitsorganisation WHO und des ECDC unter www.flunewseurope.org abgerufen werden.

Öffentliches Impfprogramm Influenza (ÖIP Influenza)

Was ist das Öffentliche Impfprogramm Influenza?

Das Öffentliche Impfprogramm (ÖIP) Influenza ist ein Impfprogramm für die gesamte Bevölkerung, das in der Saison 2023/24 erstmals stattfindet und die Influenza-Impfung ab Oktober 2023 für alle in Österreich lebenden Menschen unabhängig von Alter und Versicherungsstatus zur Verfügung stellt. Die neue Struktur und Finanzierung bringt einen österreichweit kostengünstigen Zugang zur Impfung mit einem Selbstbehalt von 7 Euro. Vom Selbstbehalt befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, rezeptgebührenbefreite Personen sowie Personen, die an Impfaktionen im eigenen Betrieb teilnehmen und Personen, die an Impfaktionen in Alten- und Pflegeheimen teilnehmen. Der Impfstoff wird mit Impfstart an allen teilnehmenden Impfstellen zur Verfügung stehen und muss nicht mehr selbst besorgt werden. Die Teilnahme an diesem Angebot zur Gesundheitsvorsorge ist selbstverständlich freiwillig.

Wer finanziert das Öffentliche Impfprogramm Influenza?

Das ÖIP Influenza ist ein von Bund, Bundesländern und der Sozialversicherung gemeinsam konzeptioniertes, finanziertes und durchgeführtes Projekt, das für die Saisonen 2023/24 und 2024/25 beschlossen wurde. Dabei wir die Hälfte der Programmkosten vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und jeweils 1/6 von den Bundesländern, den Sozialversicherungsträgern und aus Einnahmen der Selbstbehalte gedeckt.

Wer hat das Projekt ins Leben gerufen? Warum wurde es eingeführt?

Schutzimpfungen sind eine der wichtigsten und wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen um die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten. Impfungen können vor schweren Krankheitsverläufen schützen, die Anzahl von Krankenhausaufenthalten verringern und lang andauernde Krankheitsfolgen verhindern. Die Influenza ist eine Erkrankung mit einer hohen saisonal abhängigen Krankheitslast, die neben den gesundheitlichen Folgen zu Belastungen des Gesundheitssystems und auch zu wirtschaftlichen Folgen durch Arbeitsausfälle führen kann. Eine hohe Durchimpfungsrate kann dazu beitragen, diese Folgen einer Influenza-Welle deutlich zu verringern.

Bund, Länder und Sozialversicherung haben daher im Rahmen der Bundes-Zielsteuerungskommission den Beschluss zur Umsetzung des Öffentlichen Impfprogramms Influenza gefasst.

Impfangebot

Wie viel kostet die Influenza-Impfung?

Für die Impfung fällt ein Selbstbehalt von 7 Euro pro Impfung an.

Davon ausgenommen sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag

  • Menschen mit Rezeptgebührenbefreiung

  • Personen, die an Impfaktionen im eigenen Betrieb teilnehmen

  • Personen, die an Impfaktionen in Alten- und Pflegeheimen teilnehmen

Den Selbstbehalt heben die impfende Ärztin bzw. der Arzt ein.

Wer kann am Öffentlichen Impfprogramm Influenza teilnehmen?

Alle Personen, die in Österreich leben – unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Krankenversicherung.

Terminvereinbarung

Wo kann ich mich gegen Influenza impfen lassen?
  • In allen Kassen- und Wahlarztpraxen, die am Programm teilnehmen (vorwiegend Allgemeinmediziner:innen und Kinderärzt:innen). Wenn Sie in eine Ordination impfen gehen möchten, fragen Sie vorab nach, ob die Ärztin bzw. der Arzt am öffentlichen Influenza-Impfprogramm teilnimmt. Nur dann fallen für Sie keine weiteren Kosten neben dem Selbstbehalt an. Eine nachträgliche Rückerstattung von bereits bezahltem Impfstoff und Impfkosten ist leider nicht möglich.

  • Zudem haben Betriebe die Möglichkeit, sich am ÖIP Influenza zu beteiligen und Gratis-Impfstoff für eine Impfaktion im Betrieb zu beziehen. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem:r Arbeitgeber:in, ob diese:r am Programm teilnimmt.

  • In manchen Bundesländern wird auch in Impfstellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsämter, Sanitätsdienste der Bezirkshauptmannschaften) oder der Sozialversicherung geimpft. Dies ist jedoch regional unterschiedlich.

  • Alten- und Pflegeheime können zudem direkt vor Ort in den Einrichtungen Influenza-Impfungen für ihre Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen organisieren. Wenden Sie sich dafür an die jeweilige Einrichtungsleitung.

Was muss ich zur Impfung mitbringen?
  • Ihre E-Card. Eine Impfung ist aber auch für Menschen möglich, die keine E-Card besitzen.

  • Ausweis oder Reisepass zur Identifikation

  • Ihren Impfpass in Papierform. Sollten sie den Impfpass vergessen haben, kann die Impfung beim nächsten Besuch bei Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt nachgetragen werden.

  • 7 Euro Selbstbehalt, außer für Personen mit Rezeptgebührenbefreiung oder Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sowie Personen, die sich bei Impfaktionen im Betrieb oder im Alten- und Pflegeheim impfen lassen

Wo bekomme ich den Impfstoff?

Der Impfstoff steht direkt bei der impfenden Stelle zur Verfügung. Ein eigenes Abholen kostenfreier Impfstoffe in der Apotheke ist nicht möglich! Die kostenlose Impfung ist nur möglich, wenn der Impfstoff verwendet wird, den die jeweilige am Programm teilnehmende Impfstelle vorrätig hat. Mit einem privat gekauften Impfstoff kann nicht kostenlos geimpft werden.

Eine nachträgliche Rückerstattung von bereits bezahlten Impfstoff und Impfkosten ist leider nicht möglich.

Welche Impfstoffe stehen im Rahmen des ÖIP Influenza zur Verfügung?
  • Für die Impfung von gesunden Erwachsenen ist eine Impfung mit einem Totimpfstoff, der gegen vier Influenzavirus-Stämme schützt, empfohlen (Produktnamen: Vaxigrip Tetra; Fluarix Tetra). Auch Kinder können ab dem vollendeten 6.Lebensmonat mit diesen Impfstoffen geimpft werden.

  • Für Kinder ab dem vollendeten 24. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (= vom 2. bis zum 18. Geburtstag) steht zudem ein Lebendimpfstoff zur Verfügung, der als Nasenspray verabreicht werden kann (Produktname: Fluenz Tetra). Kinder und Jugendliche, die unter Langzeit-Aspirin-Therapie stehen, dürfen nicht mit dem Influenza-Lebendimpfstoff (Nasenspray) geimpft werden.

  • Für Personen ab 65 Jahren und Personen mit bestimmten Erkrankungen oder Therapien, vor allem jene, die die Funktion des Immunsystem einschränken, kommt ein Impfstoff mit einem Wirkverstärker zum Einsatz (Produktname: Fluad Tetra).

Ihre impfende Ärztin/ihr impfender Arzt berät Sie, welcher Impfstoff für Sie persönlich empfohlen ist.

Meine Hausärztin bzw. mein Hausarzt bietet keine kostenlose Influenza-Impfung (ÖIP Influenza) an. Wohin kann ich mich wenden?
  • An jede beliebige Ordination, die am Programm teilnimmt – egal, ob es eine Kassenpraxis oder eine Wahlarztpraxis ist. Auskunft zu den Impfstellen erhalten Sie auch bei der Grippeimpf-Hotline unter +43 5 0766-501510.

  • Bei Impfungen ist das Wechseln von einer Vertragsarztpraxis in eine andere Vertragsarztpraxis derselben Fachrichtung (z.B. Allgemeinmedizin) während des Quartals problemlos möglich. Die E-Card muss nicht (wie sonst) dafür freigeschaltet werden.

Was gilt, wenn ich mich in einer Wahlarztordination impfen lasse?
  • Es gelten die gleichen Bedingungen wie in Kassenordinationen, sofern die Wahlärztin bzw. der Wahlarzt am Öffentlichen Impfprogramm Influenza teilnimmt und den Impfstoff aus dem ÖIP Influenza bezieht.

  • Die Impfung ist kostenlos. Ein Selbstbehalt von 7 Euro ist für den Impfstoff zu bezahlen – außer für diejenigen, die rezeptgebührenbefreit sind oder bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18.Lebensjahr (18.Geburstag).

  • Die Wahlärztin bzw. der Wahlarzt darf für die Impfung keine Rechnung an Patient:innen stellen!

Gibt es Schulimpfaktionen? Kann ich mein Kind in der Schule impfen lassen?

Nein, es ist kein Schulimpfprogramm vorgesehen. Bitte wenden Sie sich für die Impfung an Ihre Kinderärztin bzw. Ihren Kinderarzt.

Ich bin gehunfähig. Kann ich für die Fahrt zur Impfung einen bezahlten Krankentransport oder einen Fahrtkostenzuschuss erhalten?

Nein, weil eine Impfung rechtlich nicht als Krankenbehandlung gilt. Kontaktieren Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt des Vertrauens. Sofern diese:r am Impfprogramm teilnimmt, kann die Impfung eventuell im Rahmen eines Hausbesuchs durchgeführt werden.

Wie wird meine Impfung dokumentiert?

Die Ärztin bzw. der Arzt muss die Influenza-Impfung verpflichtend in den elektronischen Impfpass eintragen. Das gilt auch bei Personen, die auf eigenen Wunsch nicht an der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) teilnehmen. Nähere Informationen zum elektronischen Impfpass finden Sie unter www.elga.gv.at/e-impfpass/.

Wenn Sie zusätzlich einen Eintrag in Ihren Papierimpfpass möchten, können Sie diesen zur Impfung mitbringen. Der Papierimpfpass ist jedoch keine Voraussetzung für die Impfung.

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