Influenza

Fragen und Antworten für Bürger:innen

Influenza (echte Grippe)

Was ist die Influenza?

Die Influenza ist eine akute, durch Influenzaviren ausgelöste Erkrankung. Sie ist eine ernsthafte, mitunter auch lebensbedrohliche Krankheit. Grippale Infekte (auch Verkühlung oder Erkältung) dagegen werden von anderen Krankheitserregern verursacht (wie z.B. Rhino- oder Adenoviren).

Welche Symptome können im Fall einer Influenza auftreten?

Sie beginnt meist mit einem plötzlich einsetzenden, starken Krankheitsgefühl, hohem Fieber, Muskel- und Gliederschmerzen, starken Kopf- und Halsschmerzen sowie Husten. Auch Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen kommen vor. Mögliche schwere Krankheitsfolgen sind Lungen-, Rippenfell-, Herzmuskelentzündung, Bronchitis, Mittelohr-, Nebenhöhlenentzündung, Kreislaufversagen.

Eine Infektion mit Influenzaviren kann höchst unterschiedlich verlaufen: von keinen oder nur leichten Beschwerden bis hin zu einem schweren, möglicherweise tödlichen, Krankheitsverlauf. Influenza verursacht durchschnittlich über 1.000 Todesfälle pro Jahr in Österreich. Auch Kinder können schwer erkranken und an Influenza sterben.

Wie wird die Influenza übertragen?

Influenzaviren werden in erster Linie durch Tröpfchen in der Atemluft, z.B. beim Niesen, Husten oder Sprechen, von Mensch zu Mensch übertragen. Auch eine Übertragung durch mit Viren verunreinigte Hände oder Gegenstände mit anschließendem Kontakt zu den Schleimhäuten ist möglich.

Ich habe Symptome einer Influenza. Wie weiß ich, ob das die Influenza ist bzw. was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt, wenn Sie krank sind. Falls notwendig, kann diese bzw. dieser auch rasch entsprechende Medikamente verschreiben und weitere Maßnahmen veranlassen.

Wie kann ich mich am besten vor einer Ansteckung mit der Influenza schützen?

Eine jährliche Influenza-Impfung schützt in hohem Maße vor einer Erkrankung, insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen und Krankheitsfolgen. Auch Hygienemaßnahmen können das Ansteckungsrisiko verringern, zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen mit Seife, Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge. Meiden Sie nach Möglichkeit engen Kontakt zu erkrankten Personen. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes – etwa in stark besuchten öffentlichen Bereichen (Verkehrsmitteln, Veranstaltungen etc.) – kann das Infektionsrisiko während einer Grippewelle zusätzlich senken.

Impfempfehlung

Wer sollte sich gegen Influenza impfen lassen?

Die vollständige Empfehlung des Nationalen Impfgremiums ist im aktuellen Impfplan Österreich unter www.sozialministerium.at/impfplan verfügbar.

Die jährliche Influenza-Impfung wird für alle empfohlen, die sich schützen wollen, ganz besonders aber für:

  • Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und noch nachdrücklicher ab dem vollendeten 65. Lebensjahr

  • Personen mit erhöhter Gefährdung infolge bestimmter chronischer Erkrankungen wie z.B. bei chronischen Lungen-, Herz-, Kreislauf-, Nieren- oder neurologischen Erkrankungen, Stoffwechselkrankheiten (auch bei gut eingestelltem Diabetes mellitus) und Immundefekten

  • Stark übergewichtige Personen (BMI ≥ 30)

  • Bei Erkrankungen oder Therapien, die das Immunsystem beeinträchtigen

  • Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch während der Influenzasaison

  • Säuglinge ab dem vollendeten 6. Lebensmonat und Kleinkinder

  • Stillende und Personen im Umfeld von Neugeborenen

  • Personal des Gesundheits- und Pflegebereichs

  • In Gemeinschaftseinrichtungen betreute Personen und Personal (z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, soziale Einrichtungen/Sozialberufe, Alten- und Pflegeheime, etc.)

  • Personen mit häufigem Publikumskontakt (wie z.B. Personal in Tourismus und Gastronomie, Friseur- und Kosmetikbetrieben, Handel etc.)

  • Alle Reisenden

Um das Ansteckungsrisiko der genannten Personengruppen so gering wie möglich zu halten, ist auch eine Impfung von deren Haushalts- und Kontaktpersonen besonders wichtig.

Wann sollte ich mich gegen Influenza impfen lassen?

Influenzaviren verändern sich laufend. Daher ist eine jährliche Impfung mit einem angepassten Impfstoff empfohlen, idealerweise ab Mitte Oktober/im November vor Beginn der Grippewelle.

In der Influenzasaison 2022/23 startete die Grippewelle mit der Kalenderwoche 47 (Ende November) deutlich früher als in den Jahren vor der COVID-19-Pandemie. In der vergangenen Saison 2023/24 wurde die Grippewelle mit 09.01.2024 ausgerufen. Üblicherweise beginnt die Grippewelle in Österreich Ende Dezember oder im Jänner.

Idealerweise wird die Influenza-Impfung daher ab Mitte Oktober/im November verabreicht.

Die Impfung kann erforderlichenfalls aber sowohl zu einem früheren als auch zu jedem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden – auch während bereits Influenza-Fälle auftreten.

Im Öffentlichen Impfprogramm Influenza können Impfungen ab Anfang Oktober 2024 in ganz Österreich bei teilnehmenden impfenden Einrichtungen Impfstellen vereinbart werden.

Kann ich mich gleichzeitig gegen Influenza und COVID-19 impfen lassen?

Ja, dabei sollte eine Impfung am rechten, eine am linken Oberarm verabreicht werden.

Arten von Influenza-Impfstoffen

Welche Arten von Influenza-Impfstoffen gibt es?

Es sind verschiedene Arten von Influenza-Impfstoffen zugelassen. Alle in Österreich zugelassenen und verfügbaren Influenza-Impfstoffe enthalten die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für die jeweilige Saison empfohlenen Influenzavirus-Impfstämme.

  • Für die Impfung von gesunden Erwachsenen ist eine Impfung mit einem inaktivierten Impfstoff empfohlen. Dieser Impfstoff ist auch für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zum 2. Geburtstag empfohlen.

  • Für Kinder und Jugendliche vom 2. bis zum 18. Geburtstag steht ein Lebendimpfstoff als Nasenspray zur Verfügung. Kinder und Jugendliche, die unter Langzeit-Aspirin-Therapie stehen, dürfen nicht mit dem Influenza-Lebendimpfstoff (Nasenspray) geimpft werden.

  • Für Personen ab 60 Jahren und Personen mit bestimmten Erkrankungen oder Therapien (vor allem jene, die die Funktion des Immunsystem einschränken) werden spezielle Impfstoffe mit einem Wirkverstärker oder einer höheren Antigendosis empfohlen. Mit diesen Impfstoffen erwartet man bei diesen Personen ein besseres Ansprechen auf die Impfung.

Die Impfstoffsicherheit wird in Österreich vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) überwacht.

Wieso ist der Impfstoff für Kinder und Jugendliche ein Nasenspray?

Für Kinder und Jugendliche vom 2. bis zum 18. Geburtstag steht ein Lebendimpfstoff als Nasenspray zur Verfügung. Der Vorteil dieses nasalen Lebendimpfstoffes ist, dass er insbesondere bei der erstmaligen Impfung von Kindern eine bessere Wirksamkeit zur Ausbildung des Immungedächtnisses aufweist. Durch die Verabreichung in der Nase kommt es außerdem bereits in der Nasen-Rachen-Schleimhaut zu Kontakt mit dem Impfvirus – wie bei einem natürlichen Kontakt mit Influenzaviren. Dadurch hat der Impfstoff eine hohe Wirksamkeit. Außerdem ist davon auszugehen, dass diese Art der Verabreichung für Kinder deutlich angenehmer als eine Impfung mittels Spritze ist.

Kinder und Jugendliche, die unter Langzeit-Aspirin-Therapie stehen, dürfen nicht mit dem Influenza-Lebendimpfstoff (Nasenspray) geimpft werden.

Warum ist die Influenza-Impfung für Kinder empfohlen?

Kinder spielen eine wichtige Rolle bei der Übertragung und Verbreitung der Influenza. Durch eine Impfung kann das Risiko für Übertagungen reduziert werden. Damit werden indirekt auch Personen geschützt, die nicht geimpft werden können (beispielsweise Säuglinge unter 6 Monaten). Modellrechnungen ergeben, dass bereits eine 20-prozentige Durchimpfung von Schulkindern mit einem besseren (Gemeinschafts-)Schutz vor schwerem Verlauf und Tod durch Influenza für über 60-Jährige einhergeht als eine Impfung von 90 Prozent der Seniorinnen und Senioren.

Zudem können auch Kinder schwer an Influenza erkranken und sogar versterben. In der Influenzasaison 2017/2018 wurden neun Todesfälle bei Kindern mit einer nachgewiesenen Influenza beobachtet, in der Saison 2018/2019 sind insgesamt mindestens fünf Kinder mit Influenza in Österreich verstorben. Mehr als 60 Prozent aller Krankenhausaufenthalte in Zusammenhang mit Influenza und rund 90 Prozent aller Todesfälle fallen in die Altersgruppen der Kinder und Personen ab 60 Jahren.

Warum wird die Influenza-Impfung für Schwangere empfohlen?

Schwangere haben ein hohes Risiko, an Influenza schwer zu erkranken. Dank der Influenza-Impfung kann das Risiko für Schwangere, wegen Influenza einen Krankenhausaufenthalt zu benötigen, um durchschnittlich 40 Prozent gesenkt werden.

Die Impfung gegen Influenza (mittels inaktiviertem Impfstoff für alle Altersgruppen) wird Schwangeren zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen daher vor und auch noch während der Influenzasaison empfohlen. Die Influenza-Impfung wird dringend im 2. oder 3. Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Sie sollte aber auch bereits im 1. Schwangerschaftsdrittel verabreicht werden, wenn eine Grippewelle unmittelbar bevorsteht.

Kann es trotz einer Influenza-Impfung zu einer Erkrankung kommen?

Für Verwirrung sorgt oft die in der deutschen Sprache übliche Vermischung von Influenza, also der echten Grippe und grippalen Infekten (auch Verkühlung oder Erkältung). Bei grippalen Infekten handelt es sich um Erkrankungen, die in der kalten Jahreszeit häufig auftreten und mit Schnupfen, Husten, Halsschmerzen und keinem oder nur leichtem Fieber einhergehen. Die Influenza hingegen ist durch plötzlichen Beginn, hohes Fieber, schweres, langanhaltendes Krankheitsgefühl mit Muskel- und Gliederschmerzen und das Risiko für Folgekrankheiten wie Lungen- oder Herzmuskelentzündung bis hin zum Tod gekennzeichnet. Die Influenza-Impfung bietet nur vor der echten Grippe einen Schutz. Grippale Infekte können jedoch weiterhin auftreten.

Das Ansprechen auf eine Influenza-Impfung ist abhängig von:

  • dem individuellen Zustand des Immunsystems

  • der Influenza-Infektions- bzw. Impfgeschichte

  • den Impfstoffeigenschaften, insbesondere von der Übereinstimmung der Impfstämme mit den saisonal auftretenden Influenza-Viren

Insgesamt sind Geimpfte gegenüber Nicht-Geimpften im Vorteil:

  • Die Erkrankung verläuft in der Regel milder und kürzer.

  • Das Risiko für Influenza-bedingte Krankenhausaufenthalte und Komplikationen (z. B. Lungenentzündungen) wird deutlich reduziert.

Welche Impfreaktionen sind nach einer Influenza-Impfung zu erwarten?

Die Influenza-Impfung ist grundsätzlich sehr gut verträglich.

Wie bei anderen Medikamenten können auch Impfstoffe neben der erwünschten Reaktion (dem Schutz vor einer bestimmten Erkrankung) Begleitreaktionen hervorrufen. Diese Impfreaktionen klingen jedoch üblicherweise innerhalb von wenigen Tagen folgenlos ab. Impfungen, die in Österreich bzw. der EU zugelassen sind, sind generell sehr sicher. In Österreich wird die Sicherheit von in Österreich verwendeten Impfstoffen vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen überwacht.

Bei Impfstoffen, die durch Injektion verabreicht werden, kann es zu vorübergehenden lokalen Reaktionen an der Impfstelle kommen (Schmerzen, Rötung, Schwellung). Auch kurz anhaltendes Fieber, leichtes Krankheitsgefühl, Müdigkeit, Kopf-, Muskel- oder Gliederschmerzen können auftreten. All diese Beschwerden sind ein Zeichen der normalen Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff, die zu einer Schutzwirkung führt. Diese Impfreaktionen sind jedoch deutlich harmloser als die Symptome und möglichen Komplikationen einer Influenza-Erkrankung. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Von Impfreaktionen abzugrenzen sind Nebenwirkungen, die eine schädliche und unbeabsichtigte Reaktion auf eine Impfung darstellen. Vor jeder Impfung wird Sie Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt über mögliche Nebenwirkungen aufklären. Eine Auflistung aller beobachteten Nebenwirkungen und deren Häufigkeit ist auch in den Fach- und Gebrauchsinformationen der Impfstoffe enthalten.

Wer sollte nicht gegen Influenza geimpft werden?

Wer an einer fieberhaften Erkrankung oder schwereren akuten Infektion leidet, sollte zu diesem Zeitpunkt nicht geimpft werden. Die Impfung sollte aber jährlich saisonal, im Herbst/Winter, so bald wie möglich nachgeholt werden. Bitte besprechen Sie dies genau mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt. Mögliche Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs besprechen Sie bitte ebenfalls mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt.

Die entsprechende Vorgehensweise bei immunsupprimierender/immunmodulierender Therapie (u.a. Medikamente der Kategorie Checkpoint-Inhibitoren und Biologika) sollten Sie unbedingt mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt individuell besprechen.

Kinder und Jugendliche, die unter Langzeit-Aspirin-Therapie stehen, dürfen nicht mit dem Influenza-Lebendimpfstoff (Nasenspray) geimpft werden.

Wo finde ich Informationen zur aktuellen Influenzavirus-Aktivität?

Während der Influenzasaison informiert das Nationale Referenzlabor für Influenzaviren am Zentrum für Virologie der Medizinischen Universität Wien auf folgender Website laufend über die aktuelle Influenzavirus-Aktivität in Österreich: www.influenza.at.

Wöchentlich aktualisierte Zahlen zur Schätzung der österreichweiten Influenza- und Influenza-ähnlichen-Erkrankungen werden auf der Seite der Nationalen Referenzzentrale für Influenza-Epidemiologie der AGES unter www.ages.at veröffentlicht.

Europäische Influenza-Meldedaten können online auf der gemeinsamen Seite der Weltgesundheitsorganisation WHO und des ECDC unter https://erviss.org abgerufen werden.

Wo finde ich aktuelle Gebrauchs- und Fachinformationen zu den Impfstoffen des ÖIP Influenza?

Aktuelle Gebrauchsinformationen finden Sie unter: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Gebrauchsinformationen-der-Impfstoffe-im-kostenfreien-Impfprogramm.html.

Aktuelle Fachinformationen finden Sie unter: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Fachinformationen-der-Impfstoffe-des-kostrenfreien-Impfprogramms.html.

Öffentliches Impfprogramm Influenza (ÖIP Influenza)

Was ist das Öffentliche Impfprogramm Influenza (ÖIP Influenza)?

Das Öffentliche Impfprogramm (ÖIP) Influenza ist ein Impfprogramm für die gesamte Bevölkerung, das in der Saison 2023/24 erstmals stattgefunden hat. Im Gegensatz zur ersten Saison des ÖIP Influenza ist die Influenza-Impfung 2024/25 für alle in Österreich lebenden Menschen, unabhängig vom Alter oder Versicherungsstatus, gratis.

Wer finanziert das Öffentliche Impfprogramm Influenza?

Das ÖIP Influenza ist ein von Bund, Bundesländern und der Sozialversicherung gemeinsam konzeptioniertes, finanziertes und durchgeführtes Projekt

Wer hat das Projekt ins Leben gerufen? Warum wurde es eingeführt?

Bund, Länder und Sozialversicherung haben im Rahmen der Bundes-Zielsteuerungskommission den Beschluss zur Umsetzung des Öffentlichen Impfprogramms Influenza gefasst.

Die Influenza ist eine Erkrankung mit einer hohen, saisonal abhängigen, Krankheitslast, die neben den gesundheitlichen Folgen zu Belastungen des Gesundheitssystems durch hohe Belagszahlen in Krankenanstalten und auch zu wirtschaftlichen Folgen durch Arbeitsausfälle führen kann. Eine hohe Durchimpfungsrate kann dazu beitragen, diese Krankheitslast durch Influenza in der Bevölkerung zu reduzieren und außerdem dabei helfen, Kapazitäten und Ressourcen im Gesundheitssystem einzusparen.

Impfangebot

Wie viel kostet die Influenza-Impfung?

Die Impfung im Rahmen des ÖIP Influenza ist gratis.

Wer kann am Öffentlichen Impfprogramm Influenza teilnehmen?

Alle Personen, die in Österreich leben – unabhängig von ihrem Alter oder Versicherungsstatus.

Terminvereinbarung

Wo kann ich mich gegen Influenza impfen lassen?
  • In allen Kassen- und Wahlarztpraxen, die am Programm teilnehmen (vorwiegend Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte). Wenn Sie in eine Ordination impfen gehen möchten, fragen Sie vorab nach, ob die Ärztin bzw. der Arzt am Öffentlichen Impfprogramm Influenza teilnimmt. Nur dann fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Eine nachträgliche Rückerstattung von bereits bezahltem Impfstoff und Impfkosten ist nicht vorgesehen.

  • Zudem haben Betriebe die Möglichkeit, sich am ÖIP Influenza zu beteiligen und Gratis-Impfstoff für eine Impfaktion im Betrieb zu beziehen. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem:r Arbeitgeber:in, ob diese:r am Programm teilnimmt.

  • In manchen Bundesländern wird auch in Impfstellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsämter, Sanitätsdienste der Bezirkshauptmannschaften) oder der Sozialversicherung geimpft. Dies ist jedoch regional unterschiedlich.

  • Alten- und Pflegeheime können zudem direkt vor Ort in den Einrichtungen Influenza-Impfungen für ihre Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen organisieren. Wenden Sie sich dafür an die jeweilige Einrichtungsleitung.

  • Stationäre oder teilstationäre Einrichtungen, wie z.B. Kur- und Reha-Anstalten, Tagesstrukturen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen können direkt vor Ort in den Einrichtungen Influenza-Impfungen für ihre Patientinnen und Patienten bzw. Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen organisieren.

Was muss ich zur Impfung mitbringen?
  • Ihre E-Card. Eine Impfung ist aber auch für Menschen möglich, die keine E-Card besitzen.

  • Ausweis oder Reisepass zur Identifikation

  • Ihren Impfpass in Papierform. Sollten Sie den Impfpass vergessen haben, kann die Impfung beim nächsten Besuch bei Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt nachgetragen werden.

Wo bekomme ich den Impfstoff?

Der Influenza-Impfstoff steht direkt bei der impfenden Stelle zur Verfügung. Ein eigenes Abholen kostenloser Impfstoffe in der Apotheke ist nicht möglich! Die kostenlose Impfung ist nur möglich, wenn der ÖIP-Impfstoff verwendet wird, den die jeweilige am Programm teilnehmende impfende Einrichtung vorrätig hat. Ein privat gekaufter Impfstoff kann nicht kostenlos im ÖIP Influenza verimpft werden. Eine nachträgliche Rückerstattung von bereits bezahlten Impfstoff und Impfkosten ist nicht möglich.

Welche Impfstoffe stehen im Rahmen des ÖIP Influenza zur Verfügung?
  • Für die Impfung von gesunden Erwachsenen ist eine Impfung mit einem inaktivierten Impfstoff empfohlen. Dieser Impfstoff ist auch für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zum 2. Geburtstag empfohlen (Produktname: Influvac Tetra).

  • Für Kinder und Jugendliche vom 2. bis zum 18. Geburtstag steht ein Lebendimpfstoff als Nasenspray zur Verfügung (Produktname: Fluenz). Kinder und Jugendliche, die unter Langzeit-Aspirin-Therapie stehen, dürfen nicht mit dem Influenza-Lebendimpfstoff (Nasenspray) geimpft werden.

  • Für Personen ab 60 Jahren und Personen mit bestimmten Erkrankungen oder Therapien, vor allem jene, die die Funktion des Immunsystem einschränken, kommt ein Impfstoff mit einem Wirkverstärker zum Einsatz (Produktname: Fluad Tetra).

Ihre impfende Ärztin bzw. Ihr impfender Arzt berät Sie, welcher Impfstoff für Sie persönlich empfohlen ist.

Meine Hausärztin bzw. mein Hausarzt bietet keine kostenlose Influenza-Impfung (ÖIP Influenza) an. Wohin kann ich mich wenden?
  • An jede beliebige Ordination, die am Programm teilnimmt – egal, ob es eine Kassenpraxis oder eine Wahlarztpraxis ist. Auskunft zu den Impfstellen erhalten Sie auch bei der Influenza-Impfhotline unter +43 5 0766-501510 oder auf der Website der ÖGK.

  • Für Influenza-Impfungen ist das Wechseln von einer Vertragsarztpraxis in eine andere Vertragsarztpraxis derselben Fachrichtung (z.B. Allgemeinmedizin) während des Quartals problemlos möglich. Die e-Card muss nicht (wie sonst) dafür freigeschaltet werden.

Was gilt, wenn ich mich in einer Wahlarztordination impfen lasse?
  • Es gelten die gleichen Bedingungen wie in Kassenordinationen, sofern die Wahlärztin bzw. der Wahlarzt am Öffentlichen Impfprogramm Influenza teilnimmt und den Impfstoff aus dem ÖIP Influenza bezieht.

  • Die Impfung ist gratis.

  • Die Wahlärztin bzw. der Wahlarzt darf für die Impfung keine Rechnung stellen!

Gibt es Schulimpfaktionen? Kann ich mein Kind in der Schule impfen lassen?

Regional werden teilweise Schulimpfungen organisiert. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich für die Impfung an Ihre Kinderärztin bzw. Ihren Kinderarzt oder an eine öffentliche Impfstelle.

Ich bin gehunfähig. Kann ich für die Fahrt zur Impfung einen bezahlten Krankentransport oder einen Fahrtkostenzuschuss erhalten?

Nein, weil eine Impfung rechtlich nicht als Krankenbehandlung gilt. Kontaktieren Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt des Vertrauens. Sofern diese:r am Impfprogramm teilnimmt, kann die Impfung eventuell im Rahmen eines Hausbesuchs durchgeführt werden.

Wie wird meine Impfung dokumentiert?

Die Ärztin bzw. der Arzt muss die Influenza-Impfung verpflichtend in den elektronischen Impfpass, e-Impfpass, eintragen. Das gilt auch bei Personen, die auf eigenen Wunsch nicht an der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) teilnehmen. Nähere Informationen zum e-Impfpass finden Sie unter www.elga.gv.at/e-impfpass/.

Wenn Sie zusätzlich einen Eintrag in Ihren Papierimpfpass möchten, können Sie diesen zur Impfung mitbringen. Der Papierimpfpass ist jedoch keine Voraussetzung für die Impfung.