Humane Papillomaviren (HPV)

Fragen und Antworten für Fachpersonal

Soll die Impfserie bei einem langen Abstand (z. B. 5 Jahre) zwischen den Impfungen im 1+1 Schema neu begonnen werden? 

Versäumte Impfungen gegen HPV sollten ehestmöglich nachgeholt werden. Ein neuer Beginn der Impfserie bei Überschreiten des empfohlenen Abstands ist nicht notwendig.

Was ist im Fall des Unterschreitens des Mindestabstands im 1+1 Schema zu beachten?

Wurde die 2. Dosis früher als 5 Monate nach der ersten Dosis verabreicht, so ist immer eine 3. Dosis notwendig (im Intervall von mindestens 6-8 Monaten zwischen 2. und 3. Impfung).

Sollten Personen, die in der Vergangenheit HPV4 erhalten haben, mit HPV9 geimpft werden?

Ist nur eine Impfung mit HPV4 erfolgt, sollten bis zum 30. Geburtstag 2 Impfungen mit HPV9 verabreicht werden.

Kann im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms eine „Nachimpfung“ zur Erweiterung des Impfschutzes erfolgen, wenn bereits eine vollständige Grundimmunisierung mit HPV4 vorliegt?

Ist ein kompletter Impfschutz gegen alle Typen von HPV9 gewünscht, so muss eine altersentsprechend vollständige Grundimmunisierung mit HPV9 erfolgen, dabei besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen. Personen, welche zuvor im kostenfreien Impfprogramm mit 2 Dosen HPV4 geimpft wurden, können in Einzelfällen auch HPV9 kostenfrei erhalten, sofern sie in das entsprechende Alter fallen.

Ist die HPV-Impfung bei Personen, die wechselnde Sexualpartner:innen haben, auch im höheren Lebensalter (z. B. über 50 Jahre) sinnvoll?

Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr kann die Impfung auf Wunsch erfolgen und ist bei entsprechendem Expositionsrisiko (z.B. wechselnde Sexualpartner:innen) auch empfohlen. Die Impfung kann neue Infektionen und Erkrankungen verhindern, der Nutzen für die Bevölkerung einer später (ab dem vollendeten 30. Lebensjahr) begonnen HPV-Impfung im Vergleich zur frühen Impfung hinsichtlich der Vermeidung von Krebsvorstufen/Dysplasien (der Zervix) sinkt jedoch.

Ist die Impfung bei einer bekannten HPV-Infektion bei dem:der Sexualpartner:in empfohlen?

Ja, eine bekannte HPV-Infektion bei dem:der Sexualpartner:in stellt eine ausdrückliche Indikation zur Impfung dar, auch wenn man selbst das 30. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Wie soll mit der Dokumentation der HPV-Impfung im Hinblick auf den e-Impfpass umgegangen werden?

Eine verpflichtende Dokumentation der HPV-Impfungen im e-Impfpass besteht seit 01.03.2023. Nur mit einer lückenlosen Dokumentation der HPV-Impfungen ist sichergestellt, dass diese wichtige Public Health-Maßnahme auf Basis der erreichten Durchimpfungsraten kontinuierlich evaluiert, verbessert und beibehalten werden kann. Entsprechende Nachtragungen von Impfungen im e-Impfpass werden begrüßt.

Wer darf die HPV-Impfung durchführen?

Im Zuge der Ärztegesetz-Novelle wurden die fachspezifischen Beschränkungen für Fachärztinnen und Fachärzte in Hinblick auf Impfungen dauerhaft aufgehoben. Das bedeutet, dass etwa Gynäkologinnen und Gynäkologen auch Buben und Männer impfen dürfen, sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte Eltern impfen dürfen.

Welches Vorgehen soll bei Nicht-Einhaltung der empfohlenen Impfintervalle gewählt werden?

Bei versäumten Impfungen im Schema 1+1 mit HPV9 (wenn das empfohlene Intervall zwischen 1. und 2. Impfung überschritten ist), sollten diese ehestmöglich nachgeholt werden, dabei sind bis zum vollendeten 30. Lebensjahr insgesamt 2 Impfungen ausreichend – ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sind auch in diesem Fall insgesamt 3 Impfungen empfohlen.

Welche internationalen Programme zur Eliminierung von HPV-assoziierten Erkrankungen bestehen?

Im Mai 2018 rief WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus alle relevanten Akteure auf, sich für das gemeinsame Ziel der weltweiten Elimination von Gebärmutterhalskrebs zu vereinen. Im August 2020 nahm die 73. Weltgesundheitsversammlung die globale Strategie zur Elimination von Gebärmutterhalskrebs an. Österreich hat die Resolution WHA 73.2 miteingebracht und damit die darin formulierten Ziele unterstützt. Laut dieser Strategie werden alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, eine Gebärmutterhalskrebs-Inzidenzrate von unter 4 pro 100.000 Frauen zu erreichen und beizubehalten, um Gebärmutterhalskrebs zu eliminieren. Das Erreichen dieses Ziels stützt sich auf drei zentrale Säulen der WHO-Strategie:

  1. Impfungen: 90% der Mädchen werden bis zum Alter von 15 Jahren vollständig mit einem Impfstoff gegen Humane Papillomaviren (HPV) geimpft;

  2. Vorsorgeuntersuchungen: 70% der Frauen werden bis zum Alter von 35 Jahren und bis zum Alter von 45 Jahren mit einem „high-performance“-Test untersucht;

  3. Behandlung: 90% der Frauen mit Krebsvorstufen und 90% der Frauen mit invasivem Krebs werden behandelt.

Jedes Land sollte die 90-70-90-Ziele bis 2030 erreichen, um die Ausrottung von Gebärmutterhalskrebs innerhalb des nächsten Jahrhunderts voranzutreiben.

Europäische Kommission -  Europäischer Plan zur Krebsbekämpfung

Die Europäische Kommission spricht sich im Zuge des „Europe’s Beating Cancer Plan“ dafür aus, die Ziele der globalen Strategie zur Elimination von Gebärmutterhalskrebs der WHO und die Prävention anderer durch Humane Papillomaviren hervorgerufene Krebsarten mitzutragen, und ergänzt, dass die Durchimpfungsrate bei Jungen und Männern bis 2030 signifikant erhöht werden soll.