Gürtelrose (Herpes Zoster)

Fragen für Bürger:innen

Ich kann mich nicht erinnern, ob ich Feuchtblattern in der Kindheit gehabt habe, bin jetzt aber über 60 Jahre alt und möchte mich impfen lassen. Ist das möglich?

Ja, die Impfung ist möglich. Personen im Alter von 60 Jahren und älter hatten mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits Kontakt mit dem Vaizella Zoster Virus. Antikörpertestungen sind in derartigen Fällen weder empfohlen, noch notwendig oder sinnvoll.

Ich wurde vor vielen Jahren mit Zostavax geimpft. Kann ich nun mit dem neuen Impfstoff gegen Gürtelrose geimpft werden?

Ja. Für Personen ab 60 Jahren und Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem Risiko für eine Erkrankung und mögliche Krankheitsfolgen ist die Impfung möglich und empfohlen.

Ich wurde bereits gegen Gürtelrose geimpft und habe die Impfung selbst bezahlt. Kann ich nachträglich eine Rückerstattung der Kosten bekommen?

Nein, im öffentlichen Impfprogramm ist keine nachträgliche Rückerstattung von Impfstoffkosten oder Impfhonoraren für Impfungen am Privatmarkt vorgesehen.

Ich habe eine Gürtelrose-Impfung erhalten, die zweite aber vergessen. Brauche ich nun zwei Impfungen oder ist eine Impfung ausreichend?

Wurde die zweite Dosis mit Shingrix versäumt, so sollte die Impfung ehestmöglich nachgeholt werden, auch wenn das Intervall zur letzten Impfung um mehr als 1 Jahr überzogen ist.

Kann ich mich gleichzeitig gegen Gürtelrose und gegen andere Erkrankungen impfen lassen?

Nachdem es bei der Gürtelrose zu Impfreaktionen wie Muskelschmerzen, Müdigkeit oder Kopfschmerzen etc. kommen kann, wird empfohlen, andere Impfungen in einem Abstand von 1-2 Wochen zu verabreichen. Besprechend Sie eine mögliche Verabreichung der Impfung mit anderen Impfungen bitte mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.