Fragen für Ärztinnen/Ärzte und impfende Einrichtungen
Ich möchte in meiner Ordination oder in meiner Primärversorgungseinheit Impfungen anbieten, wohin kann ich mich wenden?
Bitte benutzen Sie den Selbstregistrierungslink bei erstmaliger Anmeldung im BBG e-Impfshop! Alle Details zum e-Impfshop | Bundesbeschaffung GmbH (bbg.gv.at).
Wie wird das Impfhonorar verrechnet?
Für Impfungen im niedergelassenen Bereich und den öffentlichen Impfstellen der Länder wird das Impfhonorar mit dem jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger verrechnet. Diese erhalten die Kosten aus Bundesmitteln ersetzt. Diese Regelung gilt sowohl für Vertragsärztinnen und -ärzte als auch Wahlärztinnen und -ärzte. Zusätzlich dazu darf kein weiteres Honorar von den zu impfenden Personen eingehoben werden.
Kann ich als Wahlärztin oder als Wahlarzt Impfungen anbieten?
Ja, das ist weiterhin möglich. Das Impfhonorar kann mit dem jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger abgerechnet werden. Dieser erhält die Kosten aus Bundesmitteln ersetzt.
Kann ich als Fachärztin/Facharzt Impfungen anbieten?
Die fachspezifischen Beschränkungen für Fachärztinnen und Fachärzte in Hinblick auf Impfungen wurde im Zuge der Ärztegesetz-Novelle dauerhaft aufgehoben. Das bedeutet, dass etwa Gynäkologinnen und Gynäkologen auch Buben und Männer impfen dürfen, sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte Eltern impfen dürfen.
Kann ich als Betrieb wieder eine Impfaktion für meine Mitarbeiter:innen organisieren?
Die Fortführung des betrieblichen Impfens als niederschwelliger und effizienter Zugang zur COVID-19-Impfung ist dem BMASGPK ein Anliegen.
Betriebe können daher über ihre impfende Ärztin oder ihren impfenden Arzt kostenlos Impfstoff erhalten.
Eine Erstattung der Gesamtkosten (Kosten der Verabreichungen) der Impfungen ist für Betriebe nicht vorgesehen.
In die Präventionszeit nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz können nur Impfungen eingerechnet werden, die nach der Verordnung biologische Arbeitsstoffe verpflichtend anzubieten sind. Darüber hinaus können aber Impfungen am Arbeitsplatz im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung als freiwillige betriebliche Sozialleistung angeboten werden.
Wie erfolgt die verpflichtende Dokumentation im e-Impfpass?
Informationen zur Dokumentation der Impfungen im e-Impfpass finden sich unter News - E-Impfpass, die DataMatrix Codes der Impfstoffchargen zur Eintragung in den e-Impfpass per Scan liegen den COVID-19-Impfstoff Vials bei.
Wird die COVID-19-Impfung auch im Papier-Impfpass dokumentiert?
Internationale, gelbe Impfpässe sind für impfende Einrichtungen über den e-Impfshop der BBG bestellbar. Zudem können Impfpässe auch über den Broschürenservice des Sozialministeriums Mo bis Fr: 9.00 - 12.00 Uhr unter der Tel.Nr. +43 1 711 00-86 2525 bezogen werden.
Wie funktioniert der e-Impfshop der BBG zur Impfstoffbestellung?
Bestellungen im e-Impfshop der BBG können rund um die Uhr, an allen Tagen der Woche erfolgen. Das Wunschlieferdatum kann ab fünf Tagen nach der Bestellung ausgewählt werden. Bitte geben Sie zusätzlich einen Zeitraum für die Zustellung des Impfstoffs in Ihre Ordination an. Sollte eine Zustellung direkt in die Ordination oder impfende Einrichtung nicht möglich sein, kann der Impfstoff auch an eine öffentliche Apotheke geliefert werden. Bei der Impfstoffbestellung muss das Zubehör (Kanülen, Spritzen oder fertig zusammengestellte Zubehörpakete) zusätzlich ausgewählt werden. Sollte noch genügend Material in Ihrer Einrichtung vorhanden sein, ist dies nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass beim Comirnaty Baby- und Kleinkinderimpfstoff eine Rekonstitution mit NaCl erforderlich ist. Die Mindestbestellmenge für Impfstoffe beträgt 18 Dosen, diese können aus allen im BBG e-Impfshop verfügbaren Impfstoffen zusammengestellt werden.
Ist Verwurf von COVID-19 Impfstoffen einzumelden?
Ja, Impfstoffe sind ein wertvolles Gut. Sollte Verwurf von Impfstoff in Ihrer impfenden Einrichtung durch Erreichen des Haltbarkeitsdatum, Qualitätsmangel/Defekt, Bruch oder anderen Gründen als geplant entstehen, ersuchen wir um kurze Rückmeldung über das Webtool des BBG e-Impfshops: bbg.gv.at/covid/verwurf/.
Ihre Meldung dient der Statistik. Es entstehen keinerlei Konsequenzen für Sie bzw. Ihre impfende Einrichtung!
Was muss ich bei der Handhabung der COVID-19 Impfstoffe beachten?
Die aktuellen Variantenimpfstoffe stehen in Österreich zur Verfügung, detaillierte Information zur Lagerung und Anwendung finden Sie in den Fachinformationen (https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Fachinformationen-der-Impfstoffe-des-kostrenfreien-Impfprogramms.html).
Welche Einverständniserklärung kann ich verwenden?
Der aktuelle Aufklärungs- und Dokumentationsbogen steht als Download zur Verfügung (Einverständniserklärungen für Schutzimpfungen (sozialministerium.gv.at)). Es gibt sowohl eine allgemeine Einverständniserklärung, die für alle Impfungen verwendet werden kann und auch in Fremdsprachen abrufbar ist, als auch einen speziellen mRNA-Aufklärungs- und Dokumentationsbogen.