COVID-19

Fragen für Impfstellen / GDAs

Ich möchte in meiner Ordination oder in meiner Primärversorgungseinheit Impfungen anbieten, wohin kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich an folgenden Kontaktadresse im jeweiligen Bundesland unter Angabe Ihres Namens, der Ordinationsadresse und den Kontaktdaten (E-Mail, Telefon). Dort erhalten Sie alle Informationen und den Zugang zur selbständigen Bestellung von COVID-19-Impfstoffen für Ihre Einrichtung.

Burgenland coronaimpfung@bgld.gv.at

Kärnten aek@aekktn.at

Niederösterreich arztnoe@arztnoe.at

Oberösterreich ges.post@ooe.gv.at

Salzburg impfdispo@salzburg.gv.at

Steiermark ngl.aerzte@aekstmk.or.at

Tirol sanitaetsdirektion@tirol.gv.at

Vorarlberg Petra.Gebhard@vorarlberg.at

Wien impfen@aekwien.at

Wir wird das Impfhonorar verrechnet?

Im niedergelassenen Bereich kann das Impfhonorar via Abrechnung mit der Krankenkasse aus Bundesmitteln bezogen werden. Dies gilt sowohl für Vertragsärzt:innen, als auch Wahlärzt:innen. Darüber hinaus darf kein weiteres Honorar von den zu impfenden Personen eingehoben werden.

Die rechtliche Grundlage zur Verrechnung gilt für Impfungen die im Zeitraum 1.7.2023 bis 31.3.2024 verabreicht wurden (COVID-19-Impffinanzierungsgesetz). Es gilt die verpflichtende Eintragung im e-Impfpass (Impfregister) als Nachweis.

Kann ich als Wahlärztin oder als Wahlarzt Impfungen anbieten?

Ja, das ist weiterhin möglich. Das Impfhonorar kann via Abrechnung mit der Krankenkasse aus Bundesmitteln bezogen werden.

Kann ich als Fachärztin/Facharzt Impfungen anbieten?

Die fachspezifischen Beschränkungen für Fachärztinnen und Fachärzte in Hinblick auf Impfungen wurde im Zuge der Ärztegesetz-Novelle dauerhaft aufgehoben. Das bedeutet, dass etwa Gynäkologinnen und Gynäkologen auch Buben und Männer impfen dürfen, sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte Eltern impfen dürfen.

Kann ich als Betrieb wieder eine Impfaktion für meine Mitarbeiter:innen organisieren?

Die Fortführung des betrieblichen Impfens als niederschwelliger und effizienter Zugang zur COVID-19-Impfung ist dem BMSGPK ein Anliegen.

Betriebe können daher in gewohnter Weise kostenlos Impfstoff erhalten.

Eine Erstattung der Gesamtkosten (Kosten der Verabreichungen) der Impfungen ist grundsätzlich nach dem Ende der Pandemie nicht mehr vorgesehen.

Sofern die Gesamtkosten der Impfungen nicht vom Betrieb getragen werden, werden Kostenersätze für COVID-19-Impfungen ausschließlich an die Länder durch das BMSGPK ausbezahlt und sind via Zweckzuschuss nach dem COVID-19-Impffinanzierungsgesetz limitiert.

Es ist seitens des Bundes den Ländern erlaubt, diese Zweckzuschüsse an Betriebe, welche Impfaktionen organisieren, weiterzureichen. Daher sind betriebliche Impfaktionen welche in vorheriger Absprache mit dem Land durchgeführt werden, grundsätzlich ersatzfähig.

Wie erfolgt die verpflichtende Dokumentation im e-Impfpass?

Informationen zur Dokumentation der Impfungen im eImpfpass finden sich unter News - E-Impfpass

Wird die Corona-Schutzimpfung auch im Papier-Impfpass dokumentiert?

Bitte bringen Sie Ihren Papier-Impfpass zur Impfung mit, sofern verfügbar. Sollten Sie keinen Impfpass haben und einen wünschen, so können diese in der Regel an impfenden Institutionen bezogen werden. Internationale, gelbe Impfpässe sind für impfende Institutionen über den e-Shop der BBG bestellbar. Zudem können Impfpässe auch über das Broschürenservice des Sozialministeriums Mo bis Fr: 9.00 - 12.00 Uhr unter der Tel.Nr. +43 1 711 00-86 2525.

Auch ein Ausdruck aus dem e-Impfpass ist weiterhin möglich.

Die Erfassung verabreichter COVID-19-Impfungen im eImpfpass ist weiterhin verpflichtend.

Wie funktioniert der e-Shop der BBG zur Impfstoffbestellung?

Bestellungen im e-Shop der BBG können rund um die Uhr, an allen Tagen der Woche erfolgen. Das Wunschlieferdatum kann ab drei Tagen bis maximal zwanzig Tage nach der Bestellung ausgewählt werden. Bei der Impfstoffbestellung kann auch das Zubehörpaket (Kanülen und Spritzen) abgewählt werden, sofern noch genügend Material in Ihrer Einrichtung vorhanden ist. Sollten Sie gelbe, internationale Impfpässe benötigen, können diese in Kombination mit einem COVID-19-Impfstoff ebenfalls bestellt werden.